SeniorenAssistenz Blaut
Mehr Leichtigkeit und Lebensfreude
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vertragsgegenstand
Zielsetzung der, durch die zertifizierte Seniorenassistentin Birgit Blaut erbrachten Leistungen ist es, Senior/innen den Verbleib in ihrem gewohnten Umfeld zu ermöglichen, die Lebensqualität zu erhalten oder zu verbessern und die Angehörigen zu entlasten.
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Alle angebotenen Dienstleistungen werden individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche der Senior/innen abgestimmt.
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Als Kunde (Auftraggeber) wird in diesen AGBs der Vertragspartner bezeichnet, mit dem ein Dienstleistungsvertrag in schriftlicher Form geschlossen wird.
Auftraggeber können die Kunden selber sein, aber auch deren Angehörige oder gesetzliche Vertreter.
Die Seniorenassistentin wird in dieser AGB Auftragnehmerin genannt.
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Leistungsabgrenzung
Die Auftragnehmerin darf keine Unterstützung im Sinne von pflegerischen oder medizinischen Dienstleistungen übernehmen oder anbieten. Ebenso ist sie nicht autorisiert, Medikamente zu verabreichen und überwacht nicht die Einhaltung der Einnahme dieser.
Es erfolgen auch keine steuerberatenden Tätigkeiten.
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Erstberatung
In der Erstberatung steht das persönliche Kennenlernen an erster Stelle. Dabei werden zwischen dem Kunden und der Auftragnehmerin alle Rahmenbedingungen besprochen und abgestimmt, die für eine klar definierte Beauftragung erforderlich sind. Einschränkungen individuell, gesundheitlicher Natur, die verschiedene Aktivitäten nicht zulassen, sind der Auftragnehmerin unverzüglich mitzuteilen, damit diese vorausschauend, mit gegebener Rücksichtnahme darauf eingehen kann.
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Die Erstberatung ist immer kostenfrei. Idealerweise sollte diese beim Kunden vor Ort in vertrauter Umgebung stattfinden.
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Vergütung/ Rechnungsstellung
Die Leistungen der Auftragnehmerin werden nach Zeitaufwand und sonstigen Aufwendungen vergütet,
auf Basis des fest vereinbarten Stundenhonorars oder eines fest vereinbarten Paketpreises.
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​Der Stundensatz beträgt 41€ und erfolgt auf selbstständiger Basis.
Gem. Umsatzsteuerbefreiung, nach § 19 Abs. 1 UstG, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Da die Vergütung nach Zeitaufwand erfolgt, wird für jeden Einsatz bzw. Einzelauftrag mindestens eine halbe Stunde berechnet. Jede weitere Zeiteinheit beträgt eine viertel Stunde. Den tatsächlichen Zeitaufwand für den jeweiligen Vor-Ort-Einsatz, quittiert der Kunde als Tätigkeitsnachweis mit Datum und Unterschrift.
Die Auftragnehmerin führt einen Tätigkeitsnachweis, der Grundlage der Abrechnung ist.
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Fahrtkosten sind als die zu bezahlende Arbeitszeit zu sehen. Deshalb erfolgt die Erstattung der Fahrkosten über die Stundensatz- Verrechnung.
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​Weitere zusätzliche Kosten, wie zum Beispiel Einkaufen, Buchungen, Reservierungen, Parkgebühren, Eintrittsgelder, Verpflegung, Postauslagen etc. sind vom Auftraggeber auf Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten gegen Quittung zu erstatten.
Die Rechnung ist durch den Auftraggeber per Rechnungstellung innerhalb von 14 Kalendertagen
per Überweisung zu begleichen.
Besondere und vorher schriftlich vereinbarte Sonderkonditionen mit der Seniorenassistenz Blaut,
werden bei Rechnungsstellung berücksichtigt.
Tages- und Wochenpauschalen sind nach Absprache möglich.
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​​Auftragserfüllung
​Die Leistungen der Auftragnehmerin gelten als erfüllt, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich dagegen Einwände erhebt. In diesem Fall sind Zeit, Ort, Art und Umfang der Minderleistung
oder –Erfüllung schriftlich zu formulieren und der Auftragnehmerin zuzuleiten.
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Rücktrittsrecht
Mündlich oder schriftlich vereinbarte Termine zwischen der Auftragsnehmerin und dem Kunden gelten als verbindlich.
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Im Falle einer unvorhersehbaren oder unvermeidlichen Terminabsage seitens der Auftragsnehmerin wird mit dem Kunden zeitnah ein Ersatztermin vereinbart.
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Absagen seitens des Kunden von weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin sollten nach Möglichkeit vermieden werden, da solche Leerzeiten seitens der Auftragnehmerin kurzfristig kaum anderweitig disponiert werden können. Terminausfall-kosten werden dennoch in der Regel nicht erhoben. Gegebenenfalls bereits entstandene Kosten für Buchungen, Anzahlungen oder Stornierungen werden dem Auftraggeber allerdings in Rechnung gestellt.
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Vertragsdauer und Kündigung
Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit oder auch für einen bestimmten Zeitraum geschlossen. Es ist beiderseits ohne Angabe von Gründen, kündbar.
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Haftungsbegrenzung
a) Für Schäden und Folgeschäden die nachweislich die Auftragnehmerin zu vertreten hat, haftet die Auftragnehmerin im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung bei der Gothaer Versicherungsagentur Flensburg.
b) Im Rahmen der Seniorenassistenz bietet die Auftragnehmerin keinen gewerblichen Personentransport an. Für Unfallfolgen oder sonstige Ansprüche, die durch Mitfahren entstehen könnten, haftet die Auftragnehmerin im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung.
c) Im Falle von Terminabsagen seitens der Auftragsnehmerin aufgrund vertretbarer Gründe wird jegliche sonstige Haftung hieraus ausgeschlossen.
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Verschwiegenheits-
pflicht
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, über vertrauliche Angelegenheiten des Auftraggebers, die ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, sowohl während des Dienstleistungsverhältnisses als auch nach der Beendigung, Stillschweigen zu bewahren.
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Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.​