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Redaktionelle Berichterstattung

29.06.2023 - Flensburger Tageblatt

Nützliches für Sie...

Aktuelle Hinweise, Informationen und Tipps für Senioren

Abrechnungsmöglichkeiten

Zu unterscheiden ist, ob die zu betreuende Person einen Pflegegrad nach

dem Pflegestärkungsgesetz hat oder nicht.

​

​1. Hat die zu betreuende Person keinen Pflegegrad, wird privat abgerechnet.

2. Ab Pflegegrad 2 übernehmen die Pflegekassen die Kosten im Rahmen der Verhinderungspflege  39 SGB XI) in Kombination mit der Kurzzeitpflege, bis zu 2418 EUR pro Person und Jahr. Die Verhinderungspflege kann wochen-, tage- oder stundenweise in Anspruch genommen werden.

Gerne bin ich Ihnen dabei behilflich, die Abrechnungsmöglichkeiten meiner Leistungen bei den Pflegekassen zu ermitteln.

Nachfolgend möchte ich Ihnen ein paar Webseiten mit weiterführenden Informationen empfehlen, die Sie über die eingebetteten Links erreichen:

                      

Informationen zur Verhinderungspflege finden Sie beim:

Bundesgesundheitsministerium für Gesundheit

​

Online Hilfeportal für pflegende Angehörige:

Pflege durch Angehörige

​

Freie Plätze und Vakanzen im Pflege- Gesundheits- und Seniorendienstleistungssektor

zu allen Fragen rund um Hilfen/ Unterstützung

​

Erklärvideo: Was ist Seniorenassistenz !

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