SeniorenAssistenz Blaut
Mehr Leichtigkeit und Lebensfreude



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Redaktionelle Berichterstattung
29.06.2023 - Flensburger Tageblatt
Nützliches für Sie...
Aktuelle Hinweise, Informationen und Tipps für Senioren
Abrechnungsmöglichkeiten
Zu unterscheiden ist, ob die zu betreuende Person einen Pflegegrad nach
dem Pflegestärkungsgesetz hat oder nicht.
1. Hat die zu betreuende Person keinen Pflegegrad, wird privat abgerechnet.
2. Ab Pflegegrad 2 übernehmen die Pflegekassen die Kosten der Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) Die Verhinderungspflege kann wochen-, tage- oder stundenweise in Anspruch genommen werden. Ab dem 1. Januar 2026 ändert sich die Verhinderungspflege durch das BEEP-Gesetz.
Die Frist zur Abrechnung wird deutlich verkürzt. Kosten können nur noch für das laufende und das direkte Folgejahr eingereicht werden, statt bisher vier Jahre rückwirkend.
Grundsätzlich steht für die Verhinderungspflege - gemeinsam mit der Kurzzeitpflege - seit dem 1. Juli 2025 ein Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zur Verfügung.
Der Gemeinsame Jahresbetrag ist ein Gesamtleistungsbetrag, den die Versicherten - bei Vorliegen der jeweiligen Leistungsvoraussetzungen - nach ihrer Wahl flexibel für die beiden Leistungsarten einsetzen können.
Er beträgt im Jahr 2026 insgesamt bis zu 3.539 Euro im Kalenderjahr.
Gerne bin ich Ihnen dabei behilflich, die Abrechnungsmöglichkeiten meiner Leistungen bei den Pflegekassen zu ermitteln.
Nachfolgend möchte ich Ihnen ein paar Webseiten mit weiterführenden Informationen empfehlen, die Sie über die eingebetteten Links erreichen:
Informationen zur Verhinderungspflege finden Sie beim:
Bundesgesundheitsministerium für Gesundheit
Online Hilfeportal für pflegende Angehörige:
Freie Plätze und Vakanzen im Pflege- Gesundheits- und Seniorendienstleistungssektor
zu allen Fragen rund um Hilfen/ Unterstützung