SeniorenAssistenz Blaut
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29.06.2023 - Flensburger Tageblatt
Nützliches für Sie...
Aktuelle Hinweise, Informationen und Tipps für Senioren
Abrechnungsmöglichkeiten
Zu unterscheiden ist, ob die zu betreuende Person einen Pflegegrad nach
dem Pflegestärkungsgesetz hat oder nicht.
1. Hat die zu betreuende Person keinen Pflegegrad, wird privat abgerechnet.
2. Ab Pflegegrad 2 übernehmen die Pflegekassen die Kosten im Rahmen der Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) in Kombination mit der Kurzzeitpflege, bis zu 2418 EUR pro Person und Jahr. Die Verhinderungspflege kann wochen-, tage- oder stundenweise in Anspruch genommen werden.
Gerne bin ich Ihnen dabei behilflich, die Abrechnungsmöglichkeiten meiner Leistungen bei den Pflegekassen zu ermitteln.
Nachfolgend möchte ich Ihnen ein paar Webseiten mit weiterführenden Informationen empfehlen, die Sie über die eingebetteten Links erreichen:
Informationen zur Verhinderungspflege finden Sie beim:
Bundesgesundheitsministerium für Gesundheit
Online Hilfeportal für pflegende Angehörige:
Freie Plätze und Vakanzen im Pflege- Gesundheits- und Seniorendienstleistungssektor
zu allen Fragen rund um Hilfen/ Unterstützung