SeniorenAssistenz Blaut
Mehr Leichtigkeit und Lebensfreude



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Redaktionelle Berichterstattung
29.06.2023 - Flensburger Tageblatt
Nützliches für Sie...
Aktuelle Hinweise, Informationen und Tipps für Senioren
Abrechnungsmöglichkeiten
Zu unterscheiden ist, ob die zu betreuende Person einen Pflegegrad nach
dem Pflegestärkungsgesetz hat oder nicht.
1. Hat die zu betreuende Person keinen Pflegegrad, wird privat abgerechnet.
2. Ab Pflegegrad 2 übernehmen die Pflegekassen die Kosten der Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) Die Verhinderungspflege kann wochen-, tage- oder stundenweise in Anspruch genommen werden. Ab dem 1. Juli 2025 steht ein gemeinsamer Jahresbeitrag von 3.539 Euro für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zur Verfügung, der flexibel genutzt werden kann. Die bisherige Vorpflegezeit entfällt, und die Verhinderungspflege kann auch kurzfristig beantragt werden.
Gerne bin ich Ihnen dabei behilflich, die Abrechnungsmöglichkeiten meiner Leistungen bei den Pflegekassen zu ermitteln.
Nachfolgend möchte ich Ihnen ein paar Webseiten mit weiterführenden Informationen empfehlen, die Sie über die eingebetteten Links erreichen:
Informationen zur Verhinderungspflege finden Sie beim:
Bundesgesundheitsministerium für Gesundheit
Online Hilfeportal für pflegende Angehörige:
Freie Plätze und Vakanzen im Pflege- Gesundheits- und Seniorendienstleistungssektor
zu allen Fragen rund um Hilfen/ Unterstützung